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   BGH, 10.05.1979 - IX ZR 82/78   

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https://dejure.org/1979,7246
BGH, 10.05.1979 - IX ZR 82/78 (https://dejure.org/1979,7246)
BGH, Entscheidung vom 10.05.1979 - IX ZR 82/78 (https://dejure.org/1979,7246)
BGH, Entscheidung vom 10. Mai 1979 - IX ZR 82/78 (https://dejure.org/1979,7246)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.12.1967 - II ZR 91/65

    Frist für hilfsweise Angriffe gegen die Abweisung von Ansprüchen im zweiten

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - IX ZR 82/78
    Ist ein Klageanspruch auf mehrere Klagegründe gestützt und will der Kläger im Berufungsrechtszug alle Klagegründe weiter geltend machen, so muß sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berufungsbegründung auf alle Klagegründe beziehen (BGH NJW 1968, 396; 1971, 807) [BGH 14.12.1970 - III ZR 102/67].
  • BGH, 15.02.1971 - III ZR 188/67

    Inhaltliche Anforderungen an eine Berufungsschrift - Bezugnahme auf ein

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - IX ZR 82/78
    Ist ein Klageanspruch auf mehrere Klagegründe gestützt und will der Kläger im Berufungsrechtszug alle Klagegründe weiter geltend machen, so muß sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berufungsbegründung auf alle Klagegründe beziehen (BGH NJW 1968, 396; 1971, 807) [BGH 14.12.1970 - III ZR 102/67].
  • BGH, 14.12.1970 - III ZR 102/67

    Ausgleichspflicht des Hoferben und Enteignungsentschädigung

    Auszug aus BGH, 10.05.1979 - IX ZR 82/78
    Ist ein Klageanspruch auf mehrere Klagegründe gestützt und will der Kläger im Berufungsrechtszug alle Klagegründe weiter geltend machen, so muß sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Berufungsbegründung auf alle Klagegründe beziehen (BGH NJW 1968, 396; 1971, 807) [BGH 14.12.1970 - III ZR 102/67].
  • BGH, 27.01.1983 - IX ZR 29/82

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Schadens an Freiheit und Gesundheit -

    Im übrigen handelt es sich hierbei nicht um einen weiteren selbständigen Klagegrund für den Anspruch (vgl. BGH NJW 1968, 396; 1971, 807; Urteil vom 10. Mai 1979 - IX ZR 82/78), sondern um das Antragserfordernis, also eine der rechtlichen Voraussetzungen für sein Bestehen.
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